Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit MSD Solution
sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
§ 1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen MSD Solution und dem Auftraggeber/ Bewerber.
Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Vom Auftraggeber verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen, es sei denn es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
§ 2 Durchführung des Vertrages
MSD Solution bemüht sich, dem Auftraggeber / Bewerber zur Begründung eines Vertragsverhältnisses gemäß § 1 Abs. 1 zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber. Dabei kann eine solche Vermittlung zum einen als Auftragsvermittlung erfolgen, bei der die Beschreibung des zu besetzenden Arbeitsplatzes und die Anforderungen an die Qualifikation der hierfür zu vermittelnden Fachkräfte vorhergehend im Rahmen eines konkreten Vermittlungsauftrages bestimmt werden. Gleichermaßen von diesen AGB erfasst ist jedoch auch eine Andienungsvermittlung, bei der MSD Solution einen Bewerber dem Auftraggeber eigeninitiativ vorstellt und zur Einstellung anbietet, ohne dass hierüber vorhergehend ein Vermittlungsauftrag erteilt wurde.
Ein Vertragsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 gilt als von MSD Solution vermittelt, wenn dieses zwischen dem Auftraggeber oder einem mit diesem gesellschafts- oder konzernrechtlich verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG auf der einen und einem Bewerber auf der anderen Seite innerhalb von zwölf Monaten nach der durch MSD Solution vorgenommenen Bereitstellung der ersten Informationen über diesen Bewerber zustande kommt. Soweit das Vertragsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 zwischen einem Bewerber und einem mit dem Auftraggeber gesellschafts- oder konzernrechtlich verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG zustande kommt, bleibt diesem Unternehmen und dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass MSD Solution für das Zustandekommen dieses Vertragsverhältnisses nicht ursächlich geworden ist. Sofern dies nachgewiesen wird, gilt das Vertragsverhältnis nicht als von MSD Solution vermittelt.
Der Auftraggeber wird,
a) MSD Solution unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen über den Abschluss eines Dienst-, Werk- oder Arbeitsvertrages mit einem von MSD Solution vorgestellten Bewerber und die dabei vereinbarte Jahresbruttovergütung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichten;
b) auf Verlangen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen eine Kopie des jeweiligen Vertrages einschließlich aller Zusatzvereinbarungen an MSD Solution übersenden oder MSD Solution Einsicht in diese Unterlagen gewähren;
c) MSD Solution unverzüglich, jedenfalls vor erstmaliger persönlicher Vorstellung eines Bewerbers bei dem Auftraggeber darüber informieren, wenn ihm ein von MSD Solution vorgeschlagener Bewerber bereits als Arbeitssuchender bekannt ist und
d) MSD Solution unverzüglich über den Wegfall seines Vermittlungsbedarfs unterrichten.
§ 3 Vergütung / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht
MSD Solution ist berechtigt, für ihre Vermittlung getrennt für jeden vermittelten Bewerber eine von dem Erfolg der Vermittlungsbemühungen abhängige Vermittlungsvergütung zu verlangen, deren Höhe von der zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber vereinbarten Jahresbruttovergütung abhängig ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist (z. B. Andienungsvermittlung), gilt eine Vermittlungsvergütung in Höhe von 1,5 Monatsbruttogehälter sowie nach bestehen der Probezeit , jedoch spätestens zu Beginn des 6. Monats zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Die Vermittlungsvergütung wird - sofern nicht anders vereinbart - mit Zugang der diesbezüglichen Rechnung zur Zahlung fällig und ist ohne Abzug zu begleichen. Leistet der Auftraggeber auf die jeweilige Rechnung hin keine vollständige Zahlung, gerät er sieben Tage nach Zugang dieser Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch MSD Solution bedarf.
Gegen die Ansprüche von MSD Solution kann der Auftraggeber nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Pauschales Vermittlungshonorar / Schadensersatz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die für die Berechnung der Provision nötigen Informationen gemäß § 2 Abs. 3 a) und/oder b) vollumfänglich schriftlich zukommen zu lassen. Soweit dies nicht innerhalb von 10 Werktagen erfolgt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechend den Bestimmungen in § 3 Abs. 2 eine Vermittlungsprovision auf Basis eines vergleichbaren tariflichen Jahresentgelts in Rechnung zu stellen.
Kommt der Auftraggeber einer Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 3 c) und/oder d) nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat er MSD Solution die im Vertrauen auf den Fortbestand der Vermittlungschancen entstandenen Kosten und nutzlosen Aufwendungen zu ersetzen.
§ 5 Unterlagen des Auftraggebers / Unterlagen von MSD Solution
MSD Solution verwahrt die ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erfüllung eines Vermittlungsauftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig. MSD Solution haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung etwaiger ihr von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellter Unterlagen.
Alle durch MSD Solution an den Auftraggeber übergebene Unterlagen, die Informationen über vorgeschlagene Bewerber enthalten, bleiben Eigentum von MSD Solution oder dem Bewerber. Diese Unterlagen ebenso wie die darin enthaltenen Angaben und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen durch den Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber wird alle Unterlagen, die MSD Solution ihm zur Verfügung gestellt hat, auf Verlangen - spätestens jedoch drei Monate nach Übergabe dieser Unterlagen durch MSD Solution - vollständig vernichten; dies gilt entsprechend für etwaige von dem Auftraggeber angefertigte Kopien oder sonstige Abschriften. Elektronische Archivierungen dieser Unterlagen wird der Auftraggeber gleichzeitig löschen.
§ 6 Eignung und Qualifikation der Bewerber
Die Angaben eines Bewerbers werden von MSD Solution besonderes hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Tätigkeits- und Kandidatenprofil oder sonstiger Vorgaben des Auftraggebers geprüft. MSD Solution ist nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Angaben eines vorgestellten Bewerbers oder die Echtheit der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu überprüfen. Eine Arbeitserprobung oder eine andere Eignungsprüfung erfolgt durch MSD Solution nicht. Es obliegt dem Auftraggeber vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit dem Bewerber dessen Eignung und Qualifikation zu prüfen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und MSD Solution findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss etwaiger Verweisungen auf internationale Rechtsbestimmungen.
Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge sowie dieser AGB selbst sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gemäß Satz 1 bedarf ebenfalls der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der AGB und der Rahmenvereinbarung möglichst weitgehend entspricht.
Die Bestimmungen gemäß Abs. 3 gelten entsprechend für eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke in einem auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag.